Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die B2B-Software ALC Yard Control zwischen Nicht konfiguriert („Anbieter“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Kunde“).

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Produktdarstellungen sind kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt durch beiderseitige Bestätigung eines Angebots, einer Bestellung oder durch Freischaltung nach ausdrücklicher Annahme zustande. Leistungsumfang, Mandanten, Standorte, Benutzerlimits, Vergütung und Laufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

2. Leistung und Bereitstellung

Der Anbieter stellt die vereinbarten Funktionen als browserbasierte Software bereit. Dazu können LKW-Anmeldung, Zeitfenster, Hof- und Stellplatzsteuerung, Geräteanzeigen, Berichte, Standgeldberechnung, Frachtführerportal und – bei gesonderter Aktivierung – Dokumentverarbeitung gehören. Maßgeblich ist der vereinbarte Funktionsumfang. Änderungen sind zulässig, soweit sie Sicherheit, Rechtskonformität oder technische Weiterentwicklung betreffen und die vertragsgemäße Nutzung nicht unzumutbar beeinträchtigen.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt richtige Stamm- und Konfigurationsdaten bereit, benennt berechtigte Administratoren, schützt Zugangsdaten und Geräte-Links und prüft vor dem Go-Live Rollen, Stellplätze, Zeitfenster, Gebührenregeln, Exporte und operative Abläufe. Entscheidungen mit Sicherheits-, Rechts- oder Zahlungswirkung bleiben in der Verantwortung autorisierter Personen. Störungen und Sicherheitsvorfälle sind unverzüglich zu melden.

4. Datenschutz und Datenrechte

Die Parteien schließen, soweit erforderlich, vor Verarbeitung personenbezogener Kundendaten einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde gewährleistet die Rechtmäßigkeit der eingestellten Daten und Weisungen. Kundendaten bleiben dem Kunden zugeordnet. Nach Vertragsende werden sie gemäß Vertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag und gesetzlichen Pflichten exportiert oder gelöscht.

5. Verfügbarkeit, Wartung und Support

Geschuldete Servicezeiten und Verfügbarkeiten ergeben sich aus dem Vertrag oder SLA. Ohne gesondertes SLA besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Mindestverfügbarkeit. Planbare Wartung wird nach Möglichkeit angekündigt; dringende Sicherheitsmaßnahmen dürfen ohne Vorankündigung erfolgen. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Ausfälle von Netzen oder kundenseitiger Infrastruktur, sind ausgenommen.

6. Vergütung und Zahlung

Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Wiederkehrende Entgelte werden gemäß Vertrag im Voraus fällig. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte; nach angemessener Ankündigung kann der Zugriff eingeschränkt werden, soweit dadurch keine unverhältnismäßigen Sicherheitsrisiken entstehen.

7. Nutzungsrechte und Schutz der Software

Für die Vertragslaufzeit erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Quellcode, Marken, Gestaltung, Dokumentation und allgemeine Produktverbesserungen verbleiben beim Anbieter beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Reverse Engineering ist nur im gesetzlich zwingend zulässigen Umfang erlaubt.

8. Mängel und Haftung

Der Kunde meldet reproduzierbare Mängel mit den zur Analyse erforderlichen Informationen. Der Anbieter behebt erhebliche Mängel innerhalb angemessener Frist. Unbeschränkt gehaftet wird bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen, Garantieübernahme und zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende wird der Zugang beendet; vereinbarte Exporte müssen rechtzeitig angefordert werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche technische, kaufmännische und betriebliche Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters Gerichtsstand. Änderungen und Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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